
DSGVO Zusammenfassung
Alle wichtigen Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung auf einen Blick inklusive der wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Datenschutzrecht.
EU-DSGVO – Zusammenfassung für Unternehmen
Was ist die DSGVO? Die Ziele und Grundsätze im Überblick:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weit vereinheitlichte Verordnung zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 von den meisten privaten und öffentlichen Datenverarbeitern verbindlich anzuwenden. Die EU-Regeln dienen neben dem Schutz personenbezogener Daten auch dem freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union bei Einhaltung gleicher Sicherheitsstandards.
Verstöße gegen die EU-DSGVO führen zu empfindlichen Sanktionen wie hohen Bußgeldern. Unternehmen können mit einem Bußgeld von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes und Betriebsverboten belegt werden. Erste Bußgeldbescheide gegen größere Unternehmen beliefen sich bereits auf zweistellige Millionenforderungen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden. Bei diesen Fällen wurden personenbezogene Daten entweder zu Unrecht gespeichert und/oder waren über Jahre von Unbefugten einsehbar.
Die Datenschutz-Grundverordnung lässt nur wenige Ausnahmen bei der Anwendung zu. Generell sind alle Daten von der DSGVO betroffen, die einen irgendwie gearteten Personenbezug eines EU-Bürgers ermöglichen. Darunter fallen Namen, Adressen und Telefonnummern sowie IP-Adressen. Auch die Speicherung, Verarbeitung und nachweisliche Löschung von Rechnungen, Bank- und Versicherungsinformationen zählen zu den betroffenen Daten, die im Sinne der DSGVO besonderen Schutz genießen.
Was fordert die DSGVO von einem Unternehmen?
- Je nach Anzahl der mit regelmäßiger Datenverarbeitung beschäftigter Mitarbeiter, den Unternehmensstandorten und der Art zu verarbeitender Daten muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
- Unternehmen müssen gemäß der DSGVO einen optimalen Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Dazu braucht es passende interne Prozesse, einen sicheren Umgang mit automatisch und nicht automatisch verarbeiteten Daten sowie eine ausreichend sichere IT.
- Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, muss dieses zu jeder Zeit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung nachkommen. Zudem haben betroffene Personen einen Anspruch auf nachhaltige Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung dieser Daten.
- Generell sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Außerdem müssen die Daten ausreichend verschlüsselt, anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert werden.
- Die EU-DSGVO war von jedem Unternehmen bis zum 25. Mai 2018 umzusetzen. Zuwiderhandlungen können hohe Bußgeldzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro sowie Betriebsverbote nach sich ziehen.
DSGVO für KMU und große Unternehmen
In der Regel verdienen Unternehmen mit Datenschutz kein Geld. Im Gegenteil: Die DSGVO fordert in erster Linie von allen Verantwortlichen viel ab. Allerdings kann die unzureichende Umsetzung sowie der mangelhafte Schutz personenbezogener Daten einen Betrieb gleich welcher Größe teuer zu stehen kommen. Dementsprechend und im Sinne der Rechte der eigenen Kunden und Mitarbeiter sollten Unternehmen die Regelungen und notwendigen Maßnahmen der Datenschutzgrundverordnung gewissenhaft umsetzen. Die DSGVO ist eine Herausforderung bei der Verarbeitungstätigkeit im Unternehmensalltag. Bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und Pflichten stehen wir Ihnen und den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen gern mit unseren Lösungen sowie unserem Know-how zur Seite.
Unsere vom TÜV zertifizierten Softwarelösungen machen Ihre Datenverarbeitung sicher und DSGVO-konform. Ob im mittelständischen oder großen Unternehmen, mit metasonic® arbeiten Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Datenschutzbeauftragter nach der aktuellen Rechtsgrundlage. Vermeiden Sie Datenpannen, Abmahnungen und Bußgelder – kontaktieren Sie uns jetzt!
Prüfen Sie selbst: die 10 wichtigsten Punkte zur DSGVO!
Erfüllt das eigene System wichtige Anforderungen, Pflichten und Richtlinien zur Datenschutzgrundverordnung der EU? Wurde die Umsetzung des Datenschutzrechts ohne gesetzliche Lücken von den Verantwortlichen durchgeführt?
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FAQ: DSGVO – Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen dar, auf die Sie sich bei der Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung stützen können. Diese Tippsammlung und Informationsangebot soll Ihnen vielmehr eine Vorstellung davon geben, was auf Sie zukommt. Bei Beratungsbedarf über Ihre Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie dürfen sich demnach auf dieses Dokument/diese Website weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.